Einfach intuitiv - Usability für den Mittelstand Drucken E-Mail
Mittwoch, 15. Juni 2011

Bekanntmachung der Förderinitiative vom 10. Juni 2011

1. Zusammenfassung

Im Rahmen der Informations- und Kommunikationstechnologie-Strategie (IKT-Strategie) der Bundesregierung "Deutschland Digital 2015" kündigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine Förderinitiative zur Erhöhung der Gebrauchstauglichkeit (Usability) von betrieblicher Anwendungssoftware (SW) für den Mittelstand und das Handwerk an. Ziel der Initiative ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU). Dazu sollen im Rahmen der Initiative die Entwicklung und pilothafte Erprobung geeigneter Vorgehensmodelle zur Berücksichtigung von Usability-Kriterien während des gesamten Entwicklungs- und Auswahlprozesses betrieblicher Anwendungssoftware gefördert werden.

Zur Etablierung dieser Initiative wird ein Ideenwettbewerb mit einem dreistufigen Verfahren durchgeführt:

  • Stufe 1 (Juni 2011 bis Ende Juli 2011): Durchführung eines Ideenwettbewerbs: Erarbeitung und Einreichung von Projektvorschlägen,

  • Stufe 2 (ab Anfang August 2011): Bewertung und Auswahl der besten Vorschläge unter Einbeziehung einer externen Jury,

  • Stufe 3 (ab September 2011): Aufforderung zur Antragstellung, Begutachtung und Ausstellung von Zuwendungsbescheiden.

Vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln wird dieser Ideenwettbewerb in den Jahren 2012 und 2013 wiederholt. Gefördert werden im vorwettbewerblichen Bereich liegende Verbundvorhaben, welche die unter "Gegenstand der Förderung" (siehe Abschnitt 3) genannten Forschungs- und Entwicklungsaufgaben unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Auswahlkriterien bestmöglich abdecken. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, öffentliche und nicht gewinnorientiert arbeitende Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen und Interessenvertretungen (Verbände), die das Thema "Usability" fachlich kompetent vertreten.


2. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

2.1 Zuwendungszweck

Im Rahmen der IKT-Strategie der Bundesregierung "Deutschland Digital 2015" wird als Maßnahme zur Erreichung neuen Wachstums und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze im IKT-Sektor und in den Anwendungsbranchen der IKT eine Initiative zur Erhöhung der Usability von betrieblicher Anwendungssoftware für den Mittelstand und das Handwerk angekündigt [1].

Diese Ankündigung trägt den folgenden Tatsachen Rechnung: Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Handwerksbetrieben in Deutschland ist für das BMWi ein wichtiges Handlungsfeld. Erhöhte Wettbewerbsfähigkeit kann über die Qualität und die Usability der Unternehmenssoftware sowie unternehmensnaher Dienstleistungen, die den Schwerpunkt der deutschen Softwarebranche (SW-Branche) ausmachen (LEIMBACH 2010) [2], und einer sich daraus ergebenden gesteigerten Effizienz der Geschäftsprozesse erreicht werden.

Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Usability betrieblicher Anwendungssoftware für die Wettbewerbsfähigkeit im Mittelstand möchte das BMWi mit einer neuen Initiative zum Abbau von Defiziten bei der Berücksichtigung von Usability beitragen [3].

Die Umsetzung der obigen Ankündigung als Förderinitiative trägt den Titel: "Einfach intuitiv - Usability für den Mittelstand".

Das generelle Ziel der Initiative besteht darin, für KMU geeignete Vorgehensmodelle zu entwickeln und zu erproben, mit deren Hilfe die Einbeziehung von Usability-Kriterien während des gesamten Entwicklungs- und Auswahlprozesses betrieblicher Anwendungssoftware sichergestellt werden kann.

Von diesen Vorgehensmodellen profitieren soll die Zielgruppe deutscher KMU mit bis zu 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum einen als SW-Hersteller und zum anderen mittelständische SW-Anwender als deren Kunden. Auf beiden Seiten gilt es, das Bewusstsein für die Bedeutung gut bedienbarer SW-Produkte für die Konkurrenzfähigkeit zu stärken. Auf Seiten der SW-Anbieter überwiegen die kleinen Unternehmen, die einen überwiegenden Teil der deutschen SW-Branche ausmachen [4]. Auf der Anwenderseite stehen die kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksbetriebe im Fokus der Vorgehensmodelle, für die die deutsche SW-Branche vielfältige betriebliche Anwendungen bereitstellt. Gerade bei den mittelständischen Anwendern, im Gegensatz zu den Verhältnissen bei den großen Unternehmen, ist festzustellen, dass das Thema Usability nur eine untergeordnete Rolle spielt. Dies hat zur Folge, dass wirtschaftliche Potentiale, die mit der Berücksichtigung von Usability verbunden sind, im Mittelstand bislang allzu häufig nicht erkannt oder weit unterschätzt und damit nicht wahrgenommen werden. Ein erster Experten-Workshop am 28. April 2010 im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zum Thema Gebrauchstauglichkeit hat die oben genannten Ausgangsthesen bestätigt [5].

Im Rahmen der Förderinitiative "Einfach intuitiv - Usability für den Mittelstand" sollen idealerweise Konsortien verschiedener Partner mit unterschiedlichen Kompetenzen sowie Zugängen zur Zielgruppe zwecks Entwicklung der Vorgehensmodelle gebildet werden. Diese Konsortien in Form sog. 'Kompetenzzentren' sollen durch die Entwicklung und Erprobung eines auf diesen Vorgehensmodellen beruhenden Dienstleistungsangebotes bei der Zielgruppe sowohl die generellen Voraussetzungen zur stärkeren Verankerung von Usability im SW-Entwicklungs- und -Auswahlprozess verbessern, als auch konkrete Hilfestellung für Prozessverbesserungen bei SW-Entwicklern und SW-Anwendern leisten. Auf lange Sicht soll damit bei den Unternehmen der Zielgruppe ein ausgeprägtes Bewusstsein für die Bedeutung von Usability in SW-Produkten geschaffen werden.

Um eine möglichst effiziente Arbeitsteilung zwischen den Kompetenzzentren zu gewährleisten, wird angestrebt, dass die Aufgabenprofile der einzelnen Zentren unterschiedliche Arbeitsschwerpunkte ausweisen.

2.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Förderinitiative, der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Die Förderung beruht auf den Artikeln 30, 31 der Verordnung (EG) Nummer 800/2008 der Europäischen Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung/AGFVO; ABl. EU 2008/L 214/3). Die Förderung unterliegt den darin aufgeführten Förderkategorien und -intensitäten (siehe
Abschnitt 3).

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

-------------------------------------

[1] BMWi (2010): IKT-Strategie der Bundesregierung "Deutschland Digital 2015", Berlin 2010, S. 7. (Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), Öffentlichkeitsarbeit/LB2, siehe Link unter "Weiterführende Informationen").
[2] LEIMBACH 2010: Timo Leimbach, Software und IT-Dienstleistungen: Kernkompetenzen der Wissensgesellschaft Deutschland, Karlsruhe 2010 (Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung. Studie im Auftrag der Software AG, IDS Scheer AG, SAP AG und BITKOM e.V.).
[3] Qualität und Usability von Unternehmenswebsites sind bereits Gegenstand wirtschaftspolitischer Förderung in Form des NEG Website Award (siehe Link unter "Weiterführende Informationen") im Rahmen einer BMWi-Initiative.
[4] Sehr vielen kleinen Unternehmen (90,05% haben weniger als 100 Mitarbeiter, -innen) stehen in Deutschland nur einige Große gegenüber - mit einer Strukturschwäche bei mittleren Unternehmen, LEIMBACH 2010, Seite 26.
[5] Eine vom BMWi in Auftrag gegebene Studie zur Identifikation von Defiziten und Handlungsbedarfen wird parallel 2011 erste repräsentative Ergebnisse vorlegen.


3. Gegenstand, Aufgaben und Randbedingungen der Förderung

3.1 Fördergegenstand und Aufgaben

Gefördert wird die vorwettbewerbliche Entwicklung und Erprobung von Vorgehensmodellen und Dienstleistungen für KMU zum Thema "Verbesserung der Usability" betrieblicher Anwendungssoftware in und für KMU. Dieser Fördergegenstand fällt unter die Artikel 30 und 31 AGFVO (EU). In Artikel 30 definiert die AGFVO die Kategorien "Grundlagenforschung", "industrielle Forschung" und "experimentelle Entwicklung" auch in der Anwendung auf Dienstleistungen und legt in Artikel 31 die dementsprechenden Förderquoten fest (siehe Abschnitt 6.4).

Der Antragsphase vorgeschaltet ist ein Ideenwettbewerb zur Ausgestaltung der folgenden Forschungs- und Entwicklungsbereiche:

  1. Entwicklung und vorwettbewerbliche Erprobung von unternehmens- und branchenübergreifend anwendbaren Vorgehensmodellen und Dienstleistungen zur generell stärkeren Verankerung von Usability im SW-Entwicklungs- und Auswahlprozess bei der Zielgruppe.
  2. Entwicklung von Hilfestellungen für die Zielgruppe und Erprobung in Form von Pilotmaßnahmen bei konkreten Problemstellungen mit der Usability betrieblicher Anwendungssoftware.

Die zur Umsetzung der Aufgaben vorgeschlagenen Lösungsansätze müssen zu Lösungen führen, die praxistauglich sind und deren Nutzen für die Zielgruppe KMU klar erkennbar ist. Es ist in der Skizze ausführlich darzulegen, welche Ergebnisse mit welchen konkreten Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen erreicht werden sollen, welche Wirkung und welcher Nutzen mit dem eingereichten Vorschlag angestrebt und wie die geförderte Maßnahme nach Auslaufen ggf. weitergeführt werden kann. Vorschläge mit umfangreichem Erfahrungshintergrund und Nachhaltigkeitspotential werden bevorzugt. Es wird erwartet, dass die aus den eingereichten Lösungsvorschlägen hervorgehenden Anträge überwiegend in die gemäß Artikel 30 AGFVO (EG) definierten Kategorien "industrielle Forschung" oder "experimentelle Entwicklung" eingruppiert werden können. Die Zuordnung der aus den Vorschlägen hervorgehenden Anträge zu den genannten Kategorien der AGFVO erfolgt durch den Zuwendungsgeber noch vor der Antragstellung.

Ein sehr guter Zugang zur Zielgruppe wird bei allen Vorschlägen vorausgesetzt. Konsortialbildungen mit geeigneten Partnern aus der Wirtschaft (Verbänden) oder Wissenschaft sind ausdrücklich erwünscht. Die Mitglieder eines Konsortiums sollen eine gute fachliche Verankerung in mindestens einem für die Zielgruppe relevanten Anwendungsfeld betrieblicher Anwendungssoftware (z.B. ERP, CRM, etc.) haben.

3.2 Randbedingungen

Zur Beschleunigung der praktischen Umsetzung der Vorgehensmodelle und Dienstleistungen wird von den Konsortien erwartet, dass sie der Zielgruppe gegenüber als "Kompetenzzentren" auftreten und sich zwecks Austausches ihrer Erkenntnisse und Erfahrungen vernetzen. Darüber hinaus wird erwartet:

  1. Zusammenarbeit mit anderen KMU-orientierten Förderinitiativen des Bundes.
  2. Aktive Vernetzung und Pflege von Kontakten zu sonstigen Fachpartnern aus Wissenschaft und Industrie, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern für den Transfer der erzielten Ergebnisse.
  3. Berücksichtigung der Ergebnisse der vom BMWi initiierten und aktuell laufenden Studie "Gebrauchstauglichkeit von Anwendungssoftware als Wettbewerbsfaktor für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)":

    Diese Studie wird voraussichtlich Ende 2011 vorliegen und danach werden alle Konsortien aufgefordert sein, ihre Konzepte gemäß der in der Studie identifizierten Entwicklungsdefizite, ihrer bis dahin gemachten Erfahrungen sowie der Aufgabenverteilung innerhalb des Netzwerkes zu überarbeiten.
  4. Neutralität.
  5. Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen.
  6. Nachhaltigkeit: Entwicklung eines Geschäftsmodells zur Sicherstellung des Transfers der F&E-Ergebnisse nach Auslaufen der Förderung.

4. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß der Empfehlung der Europäischen Kommission [1] mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, öffentliche und nicht gewinnorientiert arbeitende Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen und Interessenvertretungen (Verbände), die aufgrund Ihrer bisherigen Tätigkeit in der Lage sind, das Thema "Usability" fachlich kompetent und unter Beachtung der o. g. Randbedingungen an die Zielgruppe heranzutragen.

Ausgenommen von der Förderung sind Unternehmen in Schwierigkeiten, sowie Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.

Bevorzugt werden Konsortien aus mehreren Antragstellern aber auch Einzelanträge haben die Chance auf Förderung. Für Konsortien erfolgt die Förderung als Verbundvorhaben. In diesen Verbundprojekten schließen sich mehrere Partner zur gemeinsamen (interdisziplinären) Bearbeitung des Themas zusammen. Ein Partner ist dabei mit der Federführung des gebildeten Konsortiums zu betrauen. Daneben können für notwendige fachliche Zuarbeiten weitere juristische und natürliche Personen, die nicht unmittelbar als Partner in ein Projekt eingebunden sind, im Unterauftrag eines Partners beteiligt werden.

-----------------------------

[1] Siehe Empfehlung 2003/36/361/EG der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003, betreffend der Definition von Kleinstunternehmen sowie kleiner und mittlerer Unternehmen [Amtsblatt L124 vom 20.5.2003], für eine Erläuterung siehe Link unter "Weiterführende Informationen".


5. Zuwendungsvoraussetzungen

Die beantragten Vorhaben dürfen bei der Antragstellung weder ganz noch teilweise von anderen öffentlichen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Gemeinschaft gefördert werden. Gefördert werden können nur Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden. Bereits geleistete Vorarbeiten müssen dargestellt werden, sie sind nicht mehr förderfähig.

Vorhaben werden gefördert, wenn

  • sie hinsichtlich der Themenstellung die Ziele der dargestellten Fördermaßnahme erfüllen,

  • an der Bearbeitung des vorgeschlagenen (Teil-)Projektes ein erhebliches Bundesinteresse im Sinne der Maßnahme besteht,

  • die Vorhaben mit einem technischen/wirtschaftlichen Risiko verbunden sind, so dass ohne Förderung eine Umsetzung nicht realistisch ist.

Der/die Antragsteller müssen über die notwendige fachliche Qualifikation und ausreichende Personalkapazitäten zur Durchführung des Projektes verfügen. Sie müssen zudem die Gewähr für eine ordnungsgemäße Mittelverwendung bieten. Der Empfänger einer Zuwendung muss in der Lage sein, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen.

Voraussetzung für die Förderung von Verbundprojekten ist die zwischen den Verbundpartnern abgestimmte, arbeitsteilige und interdisziplinäre Bearbeitung der Problemstellungen mit dem Ziel, die jeweiligen Ressourcen (Personalkapazität, spezifisches Know-how) effizient zu nutzen, Synergieeffekte zu erzielen und den Wissenstransfer zu beschleunigen.

Die Partner eines Verbundprojektes müssen ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung regeln, die nach Bewilligung der Förderung durch das BMWi abzuschließen ist. Bei Einreichung des Projektvorschlages (siehe Abschnitt 8) ist lediglich eine formlose Absichtserklärung über die gemeinsame Projektbearbeitung beizufügen.

Es werden überschaubare, gut steuerbare Konsortien erwartet, die die spätere "Umsetzungslandschaft" möglichst gut abbilden.

Für jedes Verbundvorhaben ist ein Koordinator zu benennen.


6. Umfang, Art und Höhe der Förderung

6.1 Umfang der Förderung

Vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln soll die Umsetzung der besten Vorschläge für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren ab Bewilligung gefördert werden. Die Gesamtlaufzeit der Förderinitiative beträgt 3 Jahre mit der Option einer Verlängerung um weitere 2 Jahre. Sie beginnt 2011 und endet 2014.

6.2 Art der Förderung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Zuwendungsfähig ist der projektbezogene Aufwand zur Durchführung der Projektarbeiten einschl. der notwendigen, projekttypischen Koordinationsaufgaben.

6.3 Höhe der Förderung

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Die Zuwendungen bestimmen sich je nach Anwendungsnähe auf der Grundlage der Artikel 30, 31 AGFVO.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten).

6.4 Förderquoten (Beihilfeintensitäten)

Die AGFVO definiert in Artikel 30 die Kategorien "Grundlagenforschung", "industrielle Forschung" und "experimentelle Entwicklung" auch in der Anwendung auf Dienstleistungen:

a) Grundlagenforschung: experimentelle oder theoretische Arbeiten zum Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne erkennbare direkte praktische Anwendungsmöglichkeit.

b) industrielle Forschung: planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder zur Verwirklichung erheblicher Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen nutzen zu können.

c) experimentelle Entwicklung: Erwerb, Kombination, Gestaltung und Verwendung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erarbeitung von Plänen, Schemata oder Entwürfen für neue, veränderte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.

Ist ein Vorhaben in unterschiedliche Teile untergliedert, wird jeder Teil einer der drei Forschungskategorien oder keiner dieser Kategorien zugeordnet.

Die Behilfeintensität darf folgende Werte nicht überschreiten:

a) 100% der beihilfefähigen Kosten bei der Grundlagenforschung

b) 50% der beihilfefähigen Kosten bei der industriellen Forschung

c) 25% der beihilfefähigen Kosten bei der experimentellen Entwicklung

Die Beihilfeintensität muss auch bei einem Kooperationsvorhaben für jeden Beihilfeempfänger einzeln ermittelt werden.

Bei Beihilfen für ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, das in Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen durchgeführt wird, darf die kombinierte Beihilfe, die sich aus der direkten staatlichen Unterstützung für ein bestimmtes Vorhaben und, soweit es sich um Beihilfen handelt, den Beträgen für Forschungseinrichtungen zu diesem Vorhaben ergibt, für jedes begünstigte Unternehmen die geltenden Beihilfeintensitäten nicht übersteigen.

Die Beihilfeintensitäten für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung können gem. Artikel 31 Ziffer 4 AGFVO je nach Unternehmensgröße und/oder Art der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtung um 10%, 15% oder 20% - bis zu einer Höchstgrenze von insgesamt 80% - erhöht werden. Die Untervergabe von Aufträgen gilt in Fällen des Artikel 31 Absatz 4 Buchstabe b Fälle i) und ii) nicht als Zusammenarbeit.


7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis - ANBest-P-Kosten (Anlage 4 zur VV Nummer 5.1 zu § 44 BHO).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - ANBest-P (Anlage 2 zur VV Nummer 5.1 zu § 44 BHO).

Zusätzlich zu den üblichen Nebenbestimmungen einer Zuwendung wird diese an die Auflage gebunden sein, die Ausrichtung der Arbeit des Konsortiums nach Ablauf des Jahres 2011 einer kritischen Bestandsaufnahme unterziehen zu lassen. Diese Maßnahme wird vor dem Hintergrund der erwarteten Fertigstellung einer aktuell vom BMWi in Auftrag gegebenen deutschlandweiten Studie "Gebrauchstauglichkeit von Anwendungssoftware als Wettbewerbsfaktor für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)" notwendig. Diese Studie soll, unabhängig von der Arbeit der Konsortien, Auskunft geben über die aktuelle Situation des Themas "Usability" in der Zielgruppe und deren spezifische Bedarfe. Hinsichtlich der für die Klientel geeigneten Maßnahmen kann die Studie zu dem Ergebnis kommen, dass eine Nachsteuerung und Aufgabenanpassung erforderlich wird. Die Bestandsaufnahme und Nachsteuerung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Zuwendungsempfänger, dem Gutachterkreis und dem Projektträger.

Des Weiteren wird von den Zuwendungsempfängern die aktive und enge Zusammenarbeit mit der schon bestehenden, BMWi-Förderinitiative "Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr" erwartet (Fördervoraussetzung).


8. Verfahren und Teilnahmebedingungen

8.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung der Unterlagen

Mit der Abwicklung der Förderinitiative wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie das

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Projektträger im DLR
Neue Medien in der Wirtschaft
- IT-Anwendungen, IT-Sicherheit -
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn

beauftragt.

Ansprechpartner für fachliche Fragen:
Herr Dr. Tomas Forkert
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Telefon: 0228 3821-1712

Ansprechpartner für administrative Fragen:
Frau Katrin Flieger
E-Mail: Katrin. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Telefon: 0228 3821-716

Der Projektträger gibt im Auftrag des BMWi weitergehende Informationen zu Verfahrensfragen und berät bei der Antragstellung. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können ebenfalls dort angefordert werden.

8.2 Förderverfahren

Die Initiative wird im Rahmen eines Ideenwettbewerbes begonnen, der drei Stufen beinhaltet:

  • Stufe 1 (Juni 2011 bis 31. Juli 2011): Erarbeitung und Einreichung von Projektvorschlägen zur Konkretisierung der o. g. Aufgaben.
  • Stufe 2 (ab 01. August 2011): Bewertung und Auswahl der besten Projektvorschläge durch den Projektträger unter Einbeziehung einer externen Jury.
  • Stufe 3 (ab September 2011): Aufforderung zur Antragstellung durch den Projektträger; Begutachtung durch den Projektträger und externe Gutachter und Ausstellung der Zuwendungsbescheide durch das BMWi.

Der 31. Juli 2011 ist kein Ausschlusstermin, jedoch kommt bei später eingehenden Skizzen eine eventuelle Förderung erst ab 2012 in Betracht. Der Ideenwettbewerb wird in den Jahren 2012 und 2013 wiederholt, sofern ausreichende Haushaltsmittel für weitere Vorhaben zur Verfügung stehen; Abgabefrist ist dann jeweils der 31.3. des Jahres. Skizzen, die nach dem 31.03.2012 eingehen, werden dem darauffolgenden Ideenwettbewerb zugeordnet. Im Hinblick auf das Laufzeitende der Maßnahme in 2014 können nach dem 31.03.2013 eingehende Skizzen nicht mehr berücksichtigt werden.

8.2.1 Einreichung der Skizzen

Aussagekräftige, beurteilungsfähige Skizzen sind an den unter 8.1 genannten Projektträger in elektronischer Form über das Internetportal www.ptoutline.de/usfdm

einzureichen. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt und die Skizze liegt passwortgeschützt auf einem Server des DLR. Diese elektronische Version der Skizze muss durch eine ausgedruckte und unterschriebene Fassung bestätigt werden und kann bis zum Eingang der gedruckten Version bearbeitet werden. Beide Versionen müssen jedoch übereinstimmen.

Für Verbundvorhaben bzw. Konsortien ist nur eine einzige Anmeldung zulässig (d.h. die Anmeldung erfolgt projekt-, nicht partnerbezogen). Unvollständige Skizzen werden nicht berücksichtigt.

Die in den Projektskizzen gemachten Angaben werden beim DLR in maschinenlesbarer Form gespeichert und zur Auswahl durch die Jury und zur anschließenden Projektabwicklung gespeichert. Dabei bleiben die Belange des Daten- und Vertrauensschutzes gewahrt. Lediglich die Titel, Teilnehmer und die Höhe der Zuwendung bewilligter Projekte können öffentlich bekannt gegeben werden.

Die einzureichenden Skizzen sollen mit konkretem Bezug auf diese Bekanntmachung und die definierten Aufgaben (siehe Abschnitte 3.1 und 3.2) in Kurzform auf nicht mehr als 10 Seiten folgende Angaben enthalten:

a) Allgemeine Projektangaben

  • Projekttitel und Akronym,
  • Langfassung der Projektbezeichnung (maximal 250 Zeichen),
  • Kurzbeschreibung des Projektvorschlages (maximal 1500 Zeichen),
  • Vorgesehener Projektstart und Laufzeit.

b) Projektleitung/-koordination

  • Daten zur Projektleitung/-koordination (Name, Organisation, Kontaktdaten),
  • Angaben zum Organisationstyp und zur geplanten Finanzierung.

c) Konsortium/weitere Projektpartner

  • Daten zur Projektleitung (Name, Organisation, Kontaktdaten),
  • Angaben zum Organisationstyp und zur geplanten Finanzierung.

d) Beschreibung der Projektidee:

  • Inhaltlicher Beitrag zur Erreichung der Ziele der Förderinitiative: Welche Ergebnisse sollen mit welchen konkreten Maßnahmen erreicht werden?
  • Stand von Forschung und Dienstleistungen in Bezug auf die Ziele,
  • Darstellung des mit dem Vorschlag angestrebten Nutzens für die Zielgruppe,
  • Begründung für die Praxistauglichkeit des Vorschlages,
  • Anwendungs- und Nachhaltigkeitspotential für die Ergebnisse der Maßnahme nach ihrem Auslaufen,
  • Begründung für die Zusammenstellung des Konsortiums,
  • Beitrag, Stellung/Expertise des Koordinators (Federführers),
  • Beiträge, Stellung/Expertise der Partner,
  • Angaben zur fachlichen Verankerung in mindestens einem Anwendungsfeld der Zielgruppe,
  • Darstellung des Zugangs zur Zielgruppe,
  • Angaben zur regionalen Vernetzung mit relevanten Akteuren,
  • Angaben zur sonstigen Vernetzung mit Fachpartnern aus Wissenschaft und Industrie,
  • Potential für zusätzliche Vernetzungsaktivitäten (z. B. andere Förderinitiativen),
  • grober Zeit- und Ablaufplan je Partner,
  • grobes Finanzierungskonzept,
  • Notwendigkeit der staatlichen Förderung hinsichtlich wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Risikos.

Ferner müssen der Skizze die Absichtserklärungen der Projektpartner über die geplante Mitwirkung und über die Übernahme der in der Skizze dargestellten Eigenanteile beiliegen.

Zur anschließenden Antragstellung werden diejenigen aufgefordert, die im Ideenwettbewerb die überzeugendsten Vorschläge formuliert haben. Die Auswahl erfolgt anhand der Kriterien

  • Vorarbeiten und Erfahrungen,
  • Innovationsgrad,
  • KMU-Bezug,
  • Breitenwirkung,
  • Umsetzbarkeit,
  • Nachhaltigkeit,
  • Konsortium.

Bei der Auswahl der Konsortien wird zur Gewährleistung einer möglichst effizienten Arbeitsteilung auf eine ausgewogene Verteilung ihrer Arbeitsschwerpunkte geachtet.

Das BMWi und der Projektträger werden sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Experten (Jury) beraten lassen. Das Auswahlergebnis wird allen Antragstellern mitgeteilt.

Aus der Vorlage einer Skizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

8.2.2 Vorlage des Antrages

Bei positiver Beurteilung der Projektskizze werden die Interessenten vom Projektträger aufgefordert (bei Verbundvorhaben in Abstimmung mit dem vorgesehenen Projektkoordinator) einen förmlichen Förderantrag innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung vorzulegen. Über die Förderung entscheidet das BMWi nach einer Prioritätensetzung im Rahmen der zur Verfügungen stehenden Haushaltsmittel.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48, 49 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

9. Veröffentlichung

Diese Förderinitiative wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zeitgleich damit wird die Internetseite www.bmwi.de/go/usability freigeschaltet. Mit der Einreichung einer Skizze werden die Teilnahmebedingungen des Ideenwettbewerbs akzeptiert.

Berlin, den 26. Mai 2011
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie


Downloads

"Einfach intuitiv - Usability für den Mittelstand"
Bekanntmachung der Förderinitiative vom 10. Juni 2011 PDF: 190,8 KB

 

Partner aus der Region

  • Partner aus der Region
  • Partner aus der Region